3G-Regel im Hallenbad

Mit den Änderungen an der Rechtsverordnung des Saarlandes gelten seit 4.3.2022 auch im Stadtbad neue Regeln. Ab sofort ist der Zutritt per 3G-Regel wieder gestattet.

Einlass ins Bad und in den Saunabereich erhalten Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.

Von der Pflicht zur Vorlage des Nachweises sind ausgenommen:

  • Personen mit medizinischer Kontraindikation
  • Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Kinder über 6 Jahre, die eine KiTa oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen und dort regelmäßig getestet werden
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an Tests in den Schulen teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben