für das Hallenbad, Freibad und die Saunaanlage der Stadt Friedrichsthal
1. Allgemeines
1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung, Hygiene und Sauberkeit im gesamten Bereich des Hallenbades, Freibades und der Saunaanlage. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr, soweit gesetzlich zulässig.
1.2 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt jede Besucherin und jeder Besucher diese Ordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anweisungen an.
Bei Vereins-, Schul-, Kurs- oder Gemeinschaftsveranstaltungen sind die verantwortlichen Aufsichts- oder Leitungspersonen für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich.
1.3 Der Zutritt zur Anlage ist nur über den vorgesehenen Eingangsbereich gestattet. Das Verlassen der Anlage darf ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Ausgänge erfolgen.
1.4 Alle Gäste haben sich rücksichtsvoll zu verhalten. Verhalten, das andere Personen gefährdet, belästigt oder den Badebetrieb stört, ist untersagt. Insbesondere sind beleidigende, diskriminierende oder sexuell belästigende Äußerungen, Gesten oder körperliche Annäherungen ohne Einverständnis verboten.
Den Anweisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
1.5 Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet die verursachende Person nach den gesetzlichen Vorschriften. Verunreinigungen können auf Kosten des Verursachers beseitigt werden.
1.6 Unfälle, Verletzungen oder Schäden sind dem Personal unverzüglich zu melden.
1.7 Das Rauchen ist in sämtlichen Innenbereichen des Hallenbades und der Sauna untersagt. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten.
1.8 Glasbehälter, Porzellan oder andere zerbrechliche Gegenstände dürfen nicht in den Bade- und Saunabereich mitgebracht werden.
1.9 Technische Einrichtungen dürfen ausschließlich durch das Personal bedient werden. Das eigenmächtige Betätigen technischer Anlagen ist untersagt.
1.10 Im gesamten Bad- und Saunabereich ist insbesondere untersagt:
a. jede vermeidbare Lärmbelästigung,
b. das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen oder Gegenständen,
c. das Ausspucken oder sonstige Verunreinigungen der Anlagen oder Becken,
d. das Kauen von Kaugummi in den Beckenbereichen,
e. die missbräuchliche Nutzung von Rettungsgeräten,
f. das Umkleiden außerhalb der Umkleidebereiche,
g. das Mitbringen von Tieren,
h. das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen,
i. das Betreten nicht freigegebener Betriebsräume,
j. das Springen oder Toben auf Liegen und Sitzmöbeln.
1.11 Das Personal übt das Hausrecht aus. Personen, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen oder den Betriebsablauf stören, können vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht. Hausverbote können mündlich oder schriftlich ausgesprochen werden.
1.12 Wünsche, Hinweise und Beschwerden nimmt das Personal entgegen.
1.13 Garderobenschränke sind von den Gästen selbst zu verschließen. Die Schlüssel oder Datenträger sind während des Aufenthaltes sicher aufzubewahren.
1.14 Bei Verlust eines Schlüssels oder Datenträgers wird eine Gebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben.
1.15 Bei Verlust von Mehrfachkarten besteht kein Anspruch auf Erstattung. Bei Verlust von Jahreskarten können Ersatzkarten ausgestellt werden.
1.16 Liegengebliebene Gegenstände werden als Fundsachen behandelt. Über Fundsachen wird nach den gesetzlichen Vorschriften verfügt.
1.17 Das Fotografieren oder Filmen anderer Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist untersagt. Mobiltelefone und elektronische Geräte dürfen nur so benutzt werden, dass andere Gäste nicht gestört oder in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden.
1.18 Das Reservieren von Liegen oder Ruheplätzen durch Handtücher oder persönliche Gegenstände ist nicht gestattet.
1.19 Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
1.20 Notausgänge, Rettungswege und Feuerlöscheinrichtungen dürfen nicht blockiert oder missbräuchlich benutzt werden.
1.21 Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen gestattet. Alkoholische Getränke dürfen weder mitgebracht noch konsumiert werden.
Der Konsum oder das Mitführen von Cannabis, sonstigen berauschenden Mitteln oder anderen Drogen ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Gleiches gilt für das Rauchen oder Benutzen von Shishas, Wasserpfeifen oder ähnlichen Rauchgeräten.
1.22 Öffentlich zugängliche Bereiche der Anlage können aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden. Die Videoüberwachung erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
1.23 Gewerbliche Foto-, Film-, Unterrichts- oder Veranstaltungsangebote bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
2. Öffnungszeiten und Zutritt
2.1 Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gemacht.
2.2 Der Betreiber kann Teilbereiche der Anlage zeitweise sperren oder die Nutzung einschränken, insbesondere bei Kursbetrieb, Veranstaltungen, Wartungsarbeiten oder Überfüllung.
2.3 Die Nutzung der Wasserflächen endet spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss. Die Anlage ist spätestens mit Ende der Öffnungszeit zu verlassen. Der Einlass endet 30 Minuten vor Betriebsschluss
2.4 Die Einzelkarte gilt am Tage der Ausgabe zum einmaligen Betreten des Bades.
2.5 Vom Zutritt ausgeschlossen sind insbesondere:
a. Personen unter Einfluss berauschender Mittel,
b. Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden,
c. Personen, die Tiere mitführen,
d. Personen, die den Badebetrieb stören oder gegen diese Ordnung verstoßen.
2.6 Personen, die sich nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, dürfen die Anlage nur mit geeigneter Begleitperson benutzen.
2.7 Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer verantwortlichen erwachsenen Person betreten.
2.8 Kinder und Jugendliche dürfen Schwimmerbereiche nur entsprechend ihrer Schwimmfähigkeit nutzen.
2.9 Eltern und Aufsichtspersonen haben ihrer Aufsichtspflicht jederzeit nachzukommen. Die Verantwortung des Personals beschränkt sich auf die allgemeine Beaufsichtigung des Badebetriebes.
3. Haftung
3.1 Der Betreiber haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
3.2 Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
3.3 Schadensfälle sind unverzüglich dem Personal zu melden.
4. Benutzungsordnung Badebereich
4.1 Vor Nutzung der Becken ist eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung der Duschen vorzunehmen.
4.2 In den Schwimm- und Badebecken ist von allen Gästen geeignete Badebekleidung zu tragen. Welche Badebekleidung geeignet ist, entscheidet das Aufsichtspersonal nach hygienischen und sicherheitsrelevanten Kriterien.
Als geeignete Badebekleidung gelten insbesondere handelsübliche Badeanzüge, Bikinis, Badehosen, Burkinis sowie vergleichbare speziell für den Badebetrieb hergestellte Kleidung aus Kunstfasern oder anderen geeigneten Materialien.
Nicht gestattet sind:
- Unterwäsche jeglicher Art,
- Straßenkleidung,
- Kleidung aus Baumwolle oder sonstigen ungeeigneten Materialien,
- stark verschmutzte Kleidung,
- Kleidung mit Reißverschlüssen, Nieten oder sonstigen harten Gegenständen, die Schäden verursachen oder Verletzungsgefahren darstellen können.
Die Entscheidung über die Zulässigkeit einzelner Kleidungsstücke obliegt im Zweifelsfall dem Aufsichtspersonal.
4.3 Nichtschwimmer dürfen Schwimmerbecken und Sprungbecken nicht benutzen.
4.4 Sprunganlagen dürfen nur nach Freigabe benutzt werden. Der Sprungbereich ist sofort zu verlassen. Es gelten die ausgehängten Regeln.
4.5 Das Hineinstoßen anderer Personen, gefährliches Springen sowie das Unterschwimmen von Sprunganlagen sind untersagt.
4.6 Die Nutzung von Schwimmhilfen, Flossen, Taucherbrillen oder Schnorchel kann durch das Aufsichtspersonal eingeschränkt oder untersagt werden.
4.7 Ballspiele sind nur mit Zustimmung des Personals erlaubt.
4.8 Rutschen dürfen nur entsprechend der ausgehängten Regeln benutzt werden
5. Benutzung durch Gruppen
5.1 Gruppen dürfen die Anlage nur unter verantwortlicher Leitung benutzen.
5.2 Die verantwortliche Aufsichtsperson ist für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung mit verantwortlich.
6. Benutzungsordnung Sauna
6.1 Die Saunaanlage dient der Ruhe und Erholung. Rücksichtnahme auf andere Gäste wird vorausgesetzt.
6.2 Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen wird empfohlen, vor der Nutzung der Sauna ärztlichen Rat einzuholen.
6.3 Vor jedem Saunagang ist zu duschen.
6.4 Die Saunabenutzung erfolgt unbekleidet. Zulässig sind Handtücher oder Saunakilts.
6.5 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Sauna nur in Begleitung Erwachsener nutzen.
6.6 In Saunakabinen ist ein ausreichend großes Handtuch unterzulegen.
6.7 Aufgüsse dürfen ausschließlich durch das Personal durchgeführt werden.
6.8 Handys und elektronische Geräte dürfen Ruhezonen nicht stören.
6.9 In der Saunaanlage dürfen Liegen und Ruheplätze nicht durch Handtücher oder persönliche Gegenstände reserviert werden. Nicht belegte Liegen können vom Personal geräumt werden
Diese Badeordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft. Gleichzeitig treten alle Vorschriften, die bisher die Benutzung
städtischer Bäder regelten, außer Kraft.
Friedrichsthal, 25.06.2026
Christian Jung
Bürgermeister und Werksleiter
