Dies bedeutet, dass im Hallenbad der Stadt Friedrichsthal – wie im vergangenen Jahr – eine Besucherbegrenzung gilt. Demnach dürfen sich im Bad (einschließlich des Saunabereichs) maximal 55 Personen zeitgleich befinden. Im Saunabereich dürfen sich maximal 9 Personen gleichzeitig aufhalten.
Es gilt außerdem die bundesweit verbindliche „3G-Regel“. Dies bedeutet, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt zum Schwimmbad und der Sauna erhalten. Ein negativer Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von 48 Stunden. Die Testpflicht gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.
Weitere Informationen, wie Öffnungszeiten, Eintrittsentgelte, Hygienerichtlinien sowie eine Anzeige über die zeitaktuelle Auslastung des Bades, finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten.