Sanierung des Hallenbades – jetzt geht´s los!

Am Freitag, den 18. August 2023, war es endlich so weit: Die Sanierung des Hallenbades in Friedrichsthal startete.

Mit einem offiziellen Termin, zu dem sich neben Gästen aus dem politischen Umfeld und des Fördervereins der Bäder auch Vertreter und Vertreterinnen der Planungsbüros Rogmann-Ingenieure und FAMIS GmbH sowie des baubegleitenden Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, eingefunden haben, fiel der Startschuss zu den Sanierungsmaßnahmen am Hallenbad in Friedrichsthal.

Seit vielen Jahren bemüht sich die Stadt Friedrichsthal um Fördermittel zur Sanierung des Hallenbades. Mit der Einreichung einer Projektskizze im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Oktober 2020 und der Aufnahme in das Förderprogramm auf Beschluss im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Frühjahr 2021 war es endlich geschafft. Im Herbst 2021 – nach Ausarbeitung umfangreicher Antragsunterlagen und Koordination mit dem vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit der Umsetzung beauftragten Projektträger Jülich – erreichte die Stadtverwaltung der Zuwendungsbescheid über einen Bundeszuschuss in Höhe von 657.000 Euro. Der erforderliche Eigenanteil von 73.000 Euro ist seitens der Stadt Friedrichsthal bereitgestellt. Seitdem stehen netto 730.000,- € als Investitionssumme zur Verfügung.

Es folgte eine Planungsphase im Jahr 2022, die durch massive Preissteigerungen infolge der weltweiten Krisensituationen u.a. bei Baumaterial und Energie geprägt war. Dies führte in der Konsequenz dazu, dass nicht mehr alle Maßnahmen aus der ursprünglichen Planung umgesetzt werden können. U.a. muss die Sanierung der Außenfassade, die Herstellung einer barrierefreien Umkleide mit Dusche sowie die Erneuerung der Innendecke im Umkleidebereich verschoben werden.

Dank den vertrauensvollen und konstruktiven Abstimmungsgesprächen mit dem zuständigen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes und dem Projektträger Jülich wurde eine Lösung gefunden, dass zumindest die dringenden erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Badebetriebes in Angriff genommen werden können. Mit der Sanierung des Flachdaches endet mit Beginn der neuen Badesaison im Herbst nun endlich auch der Hindernislauf um die wegen des eindringenden Regenwassers aufgestellten Auffang-Eimer und mit der Erneuerung der elektrischen Anlagen und der Mess- und Regeltechnik der Wasseraufbereitung werden Sicherheitsmängel beseitigt. Die Anschaffung eines mobilen Schwimmbadlifters ermöglicht zukünftig in der Mobilität eingeschränkten Personen einen sicheren und bequemen Zugang zu den Schwimmbecken.  

Anlässlich des Startschusses sagte Bürgermeister Christian Jung: „Ich freue mich, dass nach einer langen Planungsphase die Sanierung endlich beginnen kann. Unser Hallenbad ist in der Bevölkerung und auch über die Stadtgrenzen hinaus sehr beliebt und hat es verdient, technisch auf einem aktuellen Stand zu sein. Ich danke allen Unterstützerinnen und Unterstützern, dass dieses Projekt endlich umgesetzt werden kann“.

Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen wird sich künftig auch positiv auf den Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes und somit auch auf den Haushalt der Stadt Friedrichsthal auswirken. Hohe wiederkehrende Reparaturkosten für den Erhaltungsaufwand des Bades entfallen.

Die Sanierungsmaßnahme wird zu 90 Prozent über das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ finanziert. 10 Prozent der Investitionssumme sind als Eigenmittel durch die Stadt zu leisten.

Über das Förderprogramm

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) unterstützt Städte und Gemeinden deutschlandweit beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Es wurde erstmals im Jahr 2015 aufgelegt. Bis 2021 hat der Bund insgesamt 1,54 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Rund 900 Projekte wurden für eine Förderung ausgewählt, gut 750 Projekte davon betreffen Sportstätten. Im Fokus stehen das soziale Miteinander und der Klimaschutz. Gefördert werden investive Maßnahmen – Sanierungen und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten – mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung sowie sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind außerdem von beachtlicher Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune. 

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).