Da sich die Maßnahmen für den Betrieb von Saunen auf die Einhaltung von 3G beschränken, werden nun alle Saunakabinen wieder für die Nutzung freigegeben.
Unabhängig der beschlossenen Erleichterungen, muss der Badebetrieb aber entsprechend der aktuellen Verordnung auch künftig auf der Grundlage eines anlagenbezogenen Hygienekonzeptes erfolgen.
Demzufolge gelten im Hallenbad sowie im Saunabereich noch immer die bekannten AHA-Regeln und die Besucher- bzw. Nutzerbegrenzung.
Der Bäderbetrieb der Stadt Friedrichsthal wird zum Schutz ihrer Badegäste mit den Lockerungen mit Bedacht umgehen aber auch schrittweise – sofern es die Verordnungen zulassen – ihr Angebot erweitern.